Das ifo Institut schlägt eine Reform der Einkommenssteuer und der Grundsicherung vor, die keine zusätzlichen Kosten für den Staatshaushalt verursachen würde. „Durch die Reform würde die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden im Umfang von 184.000 Vollzeitstellen steigen. Gleichzeitig würden 172.000 Personen eine Beschäftigung aufnehmen“, sagt Andreas Peichl, Leiter des ifo Zentrums für Makroökonomik und Befragungen. Insbesondere würde die Anzahl der Beschäftigten in Vollzeitstellen steigen. Das geht aus einer Veröffentlichung im ifo Schnelldienst 9/2023 hervor.
Das ifo Institut schlägt vor, die Besteuerung von Familien zu reformieren. Dazu soll das Ehegattensplitting in ein Realsplitting umgewandelt und die Kinderfreibeträge erhöht werden. Zudem soll der Grundfreibetrag von aktuell 10.908 Euro um 500 Euro und der Werbungskostenpauschbetrag von aktuell 1.230 Euro um 200 Euro steigen. Der Solidaritätszuschlag soll vollständig abgeschafft werden. An seine Stelle tritt eine Anhebung des Spitzensteuersatzes und des Reichensteuersatzes um je 2 Prozentpunkte. Der neue Spitzensteuersatz von 44 Prozent würde nach wie vor ab einem zu versteuernden Einkommen von 62.809 Euro greifen. Der neue Reichensteuersatz für Menschen mit einem zu versteuernden Einkommen ab 302.825 Euro würde entsprechend 47 Prozent betragen. Die Einkommensgrenze würde sich hier also um 25.000 Euro erhöhen. Aktuell gilt ein Spitzensteuersatz von 42 Prozent und ein Reichensteuersatz von 45 Prozent. Letzterer wird bei einem zu versteuernden Einkommen ab 278.000 Euro fällig.
“Auch bei der Grundsicherung gibt es trotz der jüngsten Bürgergeldreform immer noch Verbesserungspotential. Gerade bei Alleinstehenden könnten weitere Arbeitsanreize geschaffen werden, durch die sie ihr verfügbares Einkommen steigern könnten”, sagt ifo-Forscher Maximilian Blömer, Koautor der Studie. Deswegen soll die Hinzuverdienst-Regelung von Bürgergeld-Haushalten reformiert werden: Bürgergeld-Haushalte mit Kindern haben nach wie vor einen Freibetrag von 100 Euro. Darüber hinaus verdientes Einkommen bis 360 Euro würde zu 80 Prozent angerechnet. Einkommen, das 360 Euro übersteigt, würde wie bei Haushalten ohne Kinder zu 60 Prozent angerechnet. Bei Haushalten ohne Kinder würde der Freibetrag wegfallen.
(c) ifo-Institut, 13.09.2023