Das von Klara Geywitz (SPD) geführte Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen soll laut Haushaltsentwurf der Bundesregierung (20/7800) im kommenden Jahr 6,96 Milliarden Euro (2023: 7,33 Milliarden Euro) ausgeben dürfen. Die Einnahmen sollen sich auf 234,07 Millionen Euro belaufen nach 237,08 Millionen Euro 2023. Der Etatentwurf soll am Dienstag, 5. September, erstmals im Bundestag beraten werden.
Der Bereich Bau- und Wohnungswesen dominiert mit 5,22 Milliarden Euro den Einzelplan 25 des Bauministeriums (2023: 5,51 Milliarden Euro). Größter Einzelposten ist das Budget für das Wohngeld, auch wenn der Etatansatz von 2,9 Milliarden Euro auf 2,42 Milliarden Euro abgesenkt werden soll. Einschnitte sind auch beim Baukindergeld geplant. Hier sinkt der Etatansatz von 841,04 Millionen Euro in diesem Jahr auf 749,47 Millionen Euro. Aufgestockt wird hingegen beim sozialen Wohnungsbau, und zwar von 1,28 Milliarden Euro 2023 auf 1,58 Milliarden Euro.
Für den Bereich Stadtentwicklung und Raumordnung verbleiben 1,43 Milliarden Euro nach 1,51 Milliarden Euro in diesem Jahr. Den Schwerpunkt bildet darin die Städtebauförderung mit 971,6 Millionen Euro (202: 1,06 Milliarden Euro). Davon gehen 762,35 Millionen Euro als Zuweisung an die Länder (2023: 790 Millionen Euro). Für die „nationale Stadtentwicklungspolitik“ stehen dem Entwurf zufolge 43,91 Millionen Euro zur Verfügung (2023: 44,06 Millionen Euro).
Für die Sanierung kommunaler Einrichtungen auf den Gebieten Sport, Jugend und Kultur sind 240 Millionen Euro veranschlagt nach 228,36 Millionen Euro in diesem Jahr. Mehr Geld soll es auch für die Förderung von Modellprojekten sogenannter „Smart Cities“ geben. Dafür sind 127,5 Millionen Euro eingeplant (2023: 125,25 Millionen Euro). Hochbau- und Förderungsmaßnahmen in Berlin und Bonn schlagen laut Entwurf mit 82,64 Millionen Euro zu Buche (2023: 89,95 Millionen Euro).
(c) HiB Nr. 605, 21.08.2023