Das Bundesministerium für Finanzen hat im vierten Quartal 2022 über- und außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von rund 10,5 Milliarden Euro genehmigt. Im selben Zeitraum genehmigte das Ministerium über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von rund vier Milliarden Euro. Das geht aus einer Unterrichtung (20/6653) zur Haushaltsführung 2022 hervor.
Quelle: HiB Nr. 333 vom 8. Mai 2023