Zum SPRIND-Freiheitsgesetz erklärt der Sprecher für Forschung, Technologie und Innovation der FDP-Fraktion Prof. Dr. Stephan Seiter:
„Mit dem SPRIND-Freiheitsgesetz haben wir die staatliche Innovationsagentur zu Gunsten ihrer Kreativität und Effektivität in beispiellosem Ausmaß von Bürokratie befreit. Mit dem SPRIND-Freiheitsgesetz verbessern wir deutlich Deutschlands Standortbedingungen für bahnbrechende Innovationen. Durch Ausnahmen vom Besserstellungsverbot haben die SPRIND und ihre Tochtergesellschaften zukünftig bessere Chancen, hochqualifiziertes Personal zu gewinnen. Denn Innovationen brauchen kluge Köpfe und um diese besteht ein harter Wettbewerb. Wir beschleunigen mit dem SPRIND-Freiheitsgesetz Förderverfahren und wir eröffnen der SPRIND Zugang zu weiteren Finanzierungsquellen. Wir geben der SPRIND mehr Selbstständigkeit bei der Gründung von Tochtergesellschaften oder dem Erwerb von Unternehmensbeteiligungen und verfolgen damit einen unternehmerischen Ansatz in der deutschen Innovationsförderung.“