„Das Bundesverfassungsgericht hat uns vor große Herausforderungen gestellt. Darauf wollen wir mit Sorgfalt reagieren und einen Haushalt aufstellen, der alle Urteilsargumente und gleichzeitig das Gebot des Grundgesetzes nach einem Haushaltsabschluss noch dieses Jahr berücksichtigt. Das Parlament als Haushaltsgesetzgeber kommt hierbei seiner Verantwortung nach. Auch das Bundesfinanzministerium muss jetzt in Absprache mit der Bundesregierung alle offenen Punkte schnellstmöglich, aber mit der verfassungsrechtlich gebotenen Sorgfalt klären.

In der Sachverständigenanhörung am Dienstag haben fast alle Sachverständigen einen Weg aufgezeigt, wie die Bundeshaushalte 2023 und 2024 trotz des Karlsruher Urteils verfassungsgemäß aufgestellt werden können. Diesen prüfen wir jetzt intensiv. Das muss dann aber auch die Opposition machen können.

Dabei wollen wir nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Sommer zum Fall Heilmann auch diesem Rechnung tragen und der Opposition ausreichend Zeit für die parlamentarische Beratung einräumen, bevor auch die Einzelpläne 32 und 60 abschließend im Haushaltsausschuss beraten werden. Dies wurde auch explizit von der Opposition gewünscht.“

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