Zur vorgelegten Formulierungshilfe für das Gebäudeenergiegesetz erklärt der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Lukas Köhler:

„Die intensiven Diskussionen in der Koalition haben sich gelohnt – wir stellen das Heizungsgesetz vom Kopf auf die Füße. Das neue Heizungsgesetz wird technologieoffen für mehr Klimaschutz, bezahlbar für die Menschen und praxistauglich für die Versorger. Wir haben die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger, die der ursprüngliche Gesetzentwurf aus dem Wirtschaftsministerium ausgelöst hat, sehr ernst genommen. Zum 1. Januar 2024 ändert sich für die Bürger erst einmal nichts. Jetzt liegt der Ball zuerst beim Staat. Die neuen Regelungen werden erst gelten, wenn die kommunale Wärmeplanung vorliegt und Bürgerinnen und Bürgern die Optionen für klimaneutrales Heizen an ihrem Wohnort bekannt sind. Wir trauen den Menschen zu, selbst zu entscheiden, welche Heizung zu ihrem Haus und ihren Bedürfnissen passt. Daher können sie im Rahmen der Möglichkeiten vor Ort auch in Zukunft frei wählen, ob sie beispielsweise mit Holz heizen, eine moderne Gasheizung einbauen oder eine Wärmepumpe benutzen möchten. Außerdem haben wir klargestellt, dass jeder seine funktionierende Heizung ohne Einschränkung weiterbetreiben darf. Mit dem weitgehend veränderten Heizungsgesetz und dem passenden Förderkonzept haben wir ein Gesamtpaket geschnürt, das praktikabel umsetzbar ist und niemanden finanziell überfordert. Denn Klimaschutz kann am Ende nur mit den Menschen gemeinsam gelingen. Darauf haben wir immer wieder hingewiesen und wir sind froh, dass wir diesen Weg jetzt als Koalition gemeinsam gehen.“

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