Zur Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes erklärt der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Lukas Köhler:
„Mit dem überarbeiteten Gebäudeenergiegesetz gestalten wir den Umstieg auf klimafreundliches Heizen praxistauglich und technologieoffen und stellen sicher, dass niemand finanziell überfordert wird. Verbraucher und Unternehmen bekommen nun die Planungssicherheit, die sie für ihre Investitionsentscheidungen brauchen. Wir haben den ursprünglichen Gesetzentwurf um 180 Grad gedreht und so vom Kopf auf die Füße gestellt. Entscheidend ist, dass es keine Eingriffe ins Eigentum gibt und zuerst der Staat mit einer kommunalen Wärmeplanung in Vorleistung gehen muss. Zum 1. Januar 2024 wird sich weder im Gebäudebestand noch im Neubau außerhalb von Neubaugebieten etwas ändern. Niemand muss eine funktionierende Heizung ausbauen, Reparaturen bleiben jederzeit möglich. Die einzige Vorgabe ist, dass neu eingebaute Heizungen zumindest das Potenzial haben müssen, klimaneutral zu sein – was zum Beispiel auch für auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizungen gilt. Damit stellen wir sicher, dass die Heizung zum Haus passt und die Bürger weiter selbstbestimmt entscheiden können. Dieser klare liberale Ansatz spiegelt sich auch in der begleitenden Fördersystematik wider. Die Fördersystematik gewährleistet, dass niemand von den Investitionskosten finanziell überfordert wird. Die Förderung erfolgt unabhängig vom Einkommen, technologieoffen und unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeitsaspekten. Konkret kann die Zuschussförderung bis zu 70 Prozent betragen. Für jedes Haus und jede Heizung wird es also eine passgenaue Lösung geben, die praxistauglich und finanzierbar ist.“