Zum Gesetzentwurf zur Anpassung der Mindeststrafen für Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte erklärt die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Katrin Helling-Plahr:
„Zu häufig werden aufgrund der aktuellen Gesetzeslage Menschen bestraft, die gerade die Verbreitung kinderpornografischen Materials verhindern wollen. So müssen Lehrkräfte oder Eltern, die entsprechendes Material in Chatgruppen ihrer Kinder entdeckt und dieses dann mit anderen Eltern zwecks Warnung geteilt haben, mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr rechnen. Eine Verfahrenseinstellung ist nicht möglich. Diese Regelung wirft nicht nur Fragen nach der Verhältnismäßigkeit auf, sondern frisst Kapazitäten der Ermittlungsbehörden, die zur Bekämpfung tatsächlicher pädokrimineller Täter dringend benötigt werden. Richter und Kriminalbeamte beklagen zu Recht, dass es seither häufiger zu Verfahren gegen Menschen kommt, die offensichtlich nicht aus krimineller Energie gehandelt haben. Entsprechend wichtig ist die von Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann geplante Korrektur: In Fällen, in welchen es offensichtlich an kriminellen Motiven mangelt, ist künftig die Einstellung des Verfahrens möglich. Wirkliche Täter werden weiterhin hart für ihre abscheulichen Taten bestraft. Ihnen droht unverändert eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren.”