Zum Kabinettsbeschluss über die Modernisierung des Namensrechts erklärt die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Katrin Helling-Plahr:

„Endlich wird das Namensrecht an die Vielfalt der Lebensentwürfe in unserer Gesellschaft angepasst. Dieses Vorhaben haben wir als FDP-Fraktion bereits in den vergangenen Jahren aus der Opposition heraus angestoßen. Unser damals erarbeiteter Gesetzentwurf ist jetzt Maßstab für die Reform. Der Name ist identitätsstiftend und Ausdruck persönlicher Individualität. Viele Ehepaare stießen bisher jedoch an die Grenzen des Namensrechts. Die Möglichkeit von Doppelnamen und die Wahlfreiheit bei der Namensgebung für die Kinder stärken die Individualität jeder Familie. Darüber hinaus trägt der Gesetzentwurf der kulturellen Vielfalt unseres Landes, etwa der Sorben, durch die Berücksichtigung besonderer Namenstraditionen Rechnung. Er ist ein Schritt zu mehr individueller Freiheit.“

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