Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021 erklärt der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Christoph Meyer:
„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts stärkt die Schuldenbremse. Es verdeutlicht, dass eine Aussetzung der Schuldenbremse nur unter der Erfüllung sehr spezifischer Kriterien erfolgen darf. Welche Schritte für die geplanten Vorhaben im Klima- und Transformationsfonds (KTF) notwendig sind, werden wir mit unseren Koalitionspartnern beraten. Der Abschluss der Haushaltsberatungen wird wie geplant fortgesetzt und wo erforderlich, wird eine vorläufige Regelung getroffen. Die Übertragung der 60 Milliarden Euro für den Klima- und Transformationsfonds basierte auf einem Kompromiss aller drei Koalitionspartner zu Beginn der Legislaturperiode. Klar ist, dass wir die Schuldenbremse weiterhin einhalten werden und eine Auffüllung des KTF nicht über neue Schulden erfolgen wird. Jetzt schlägt die Stunde der Konsolidierung und Priorisierung auch im Klima- und Transformationsfonds.“