Das Bundesfamilienministerium hat den vierten Monitoringbericht zum KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG) für das Jahr 2022 veröffentlicht. Der Bericht zeigt, welche Fortschritte für mehr Qualität und Teilhabe seit Inkrafttreten des KiQuTG im Jahr 2019 erzielt wurden. So konnten unter anderem der Personalausbau fortgesetzt und der Personalschlüssel verbessert werden. Für eine Angleichung der Lebensverhältnisse und bundesweit gleiche Aufwachsensbedingungen sind allerdings weitere Anstrengungen nötig. Auch deshalb hat die Bundesregierung die finanzielle Förderung mit dem KiTa-Qualitätsgesetz von 2022 auf die Handlungsfelder konzentriert, die die Qualität verbessern und ist mit den Ländern in intensivem Austausch über bundesweit einheitliche Qualitätsstandards.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels, nach den Erfahrungen der Corona-Pandemie und mit dem Wissen um die Schlüssel-Bedeutung frühkindlicher Bildung sind Investitionen im Kita-Bereich so wichtig wie nie. Darum leisten wir mit dem KiTa-Qualitätsgesetz einen entscheidenden Beitrag für die Weiterentwicklung der Qualität in der frühkindlichen Bildung – ein zentrales Element, wenn es darum geht, Bildungserfolg und familiäre Herkunft zu entkoppeln. Damit setzt das Bundesfamilienministerium ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Der vierte Monitoringbericht weist auf, dass unsere Maßnahmen einen Beitrag dazu leisten – beispielsweise beim Personal-Kind-Schlüssel – positive Wirkungen zu erzielen und die Qualität in den Kitas zu verbessern. Klar ist aber: Auch über 2024 hinaus gibt es Handlungsbedarf. Ich werde mich weiter dafür engagieren, dass die Qualität in den Kitas noch hochwertiger wird und wir die Unterschiede zwischen den Bundesländern weiter abbauen.“
Der Monitoringbericht zeigt für die rund 60.000 Kindertageseinrichtungen in Deutschland unter anderem:
- Bundesweit haben sich die Personal-Kind-Schlüssel verbessert. Für Kinder im Alter von unter drei Jahren lagen diese in 2022 bei 1:4,0 und für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt bei 1:7,8. Seit 2019 verbesserte sich der Personal-Kind-Schlüssel für Kinder im Alter von unter drei Jahren um -0,3 und für Kinder zwischen drei Jahren und dem Schuleintritt um -0,5. Unterstützt wurde diese Entwicklung durch Maßnahmen im Zuge des KiQuTG. Elf Länder investierten in die Personalsituation, indem sie z. B. die Personalausstattung für verlängerte Betreuungszeiten oder in sozial benachteiligten Regionen verbesserten, den Personal-Kind-Schlüssel anhoben oder Zeit für mittelbare pädagogische Tätigkeiten für Fachkräfte gewährten.
- Der Personalausbau im Bereich der Kindertageseinrichtungen setzte sich fort: Zum Stichtag 1. März 2022 arbeiteten bundesweit über 683.000 pädagogisch Tätige in Kindertageseinrichtungen. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies einen Anstieg um 3,3 Prozent und seit 2019 von 12 Prozent. Auch die Zahl der Ausbildungsanfängerinnen und Ausbildungsanfänger lag im Schuljahr 2021/2022 mit insgesamt gut 74.500 etwa 2 Prozent höher als im Vorjahr; im Vergleich zum Schuljahr 2018/2019 begannen knapp 5.000 Personen mehr eine Ausbildung im Bereich der frühkindlichen Bildung, das entspricht einem Anstieg von 7 Prozent. Insgesamt ergriffen im Zuge des KiQuTG elf Länder Maßnahmen zur Gewinnung und Qualifizierung von Fachkräften.
- Die Bedeutung von Leitung in der Kindertagesbetreuung ist weiter gewachsen: Der Anteil an Einrichtungen mit Leitungsressourcen stieg 2022 erneut an und erreichte bundesweit 92,9 Prozent. Der Anteil der Einrichtungen ohne ausgewiesene Leitungskraft betrug dementsprechend 7,1 Prozent (2021: 7,4 Prozent). Seit 2019 sank der Anteil der Einrichtungen ohne ausgewiesene Leitungskraft um 2,2 Prozentpunkte. Sieben Länder setzten im Zuge des KiQuTG Maßnahmen zur Stärkung der Kita-Leitung um.
Gleichzeitig zeigt der Bericht, dass weiterhin große Unterschiede zwischen den Bundesländern bestehen. So lagen z. B. in 2022 die Personal-Kind-Schlüssel für Kinder unter drei Jahren auf Länderebene weit auseinander – zwischen 1:3,0 und 1:5,8. Die Spanne der Personal-Kind-Schlüssel zwischen den Ländern hat sich seit 2019 damit nicht verkleinert.
Der Bund unterstützt die Länder seit 2019 finanziell bei der Weiterentwicklung der Qualität und Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung. Zum 1. Januar 2019 trat das KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG) in Kraft, das mit dem Ersten Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (das sogenannte „Gute-KiTa-Gesetz“) geschaffen wurde. Es setzte von 2019 bis einschließlich 2022 den Rahmen für die Unterstützung der Länder mit Bundesmitteln zur Weiterentwicklung der Qualität und Verbesserung der Teilhabe. Das KiQuTG wurde zum 1. Januar 2023 durch das Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung („KiTa-Qualitätsgesetz“) geändert und inhaltlich weiterentwickelt, so dass die Länder 2023 und 2024 weiterhin durch den Bund bei der Weiterentwicklung der Qualität und Verbesserung der Teilhabe unterstützt werden.
Für eine langfristige Weiterentwicklung der Qualität sieht der Koalitionsvertrag vor, das KiTa-Qualitätsgesetz in ein Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards zu überführen. Dabei soll der Fokus auf die Qualitätsbereiche Verbesserung der Betreuungsrelation, sprachliche Bildung und Sprachförderung sowie ein bedarfsgerechtes Ganztagsangebot gelegt werden. Um Vorschläge für das Qualitätsentwicklungsgesetz zu erarbeiten, startete im August 2022 ein gemeinsamer Prozess von BMFSFJ und Ländern auf Fachebene mit enger Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände, der durch einen Expertendialog begleitet wird.
Flankierend sind weitere Anstrengungen zur Gewinnung und Sicherung pädagogischer Fachkräfte erforderlich. Dies ist eine essenzielle Grundlage, damit die Kindertagesbetreuung weiterhin bedarfsgerecht ausgebaut werden kann und sich die Qualität in den Kindertageseinrichtungen, insbesondere auch die Personal-Kind-Schlüssel, weiter verbessern können. Bund, Länder und Kommunen entwickeln daher gemeinsam eine Strategie zur Gewinnung von Fachkräften in den Erzieherberufen.
Den vollständigen Bericht finden Sie unter https://www.bmfsfj.de/monitoringbericht-kiqutg-2023
(c) BMFSFJ, 13.01.2024