Die Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten haben heute neun Richterinnen und Richter am Gericht ernannt.

Folgende Richter und folgende Richterin wurden für eine weitere Amtszeit ernannt:

  • Herr Geert De Baere und Herr Paul Nihoul (Belgien)
  • Herr Sten Frimodt Nielsen und Herr Jesper Svenningsen (Dänemark)
  • Herr Krisztián Kecsmár (Ungarn)
  • Herr Marc van der Woude (Niederlande)
  • Frau Maria José Costeira und Herr Ricardo da Silva Passos (Portugal)

Zudem wurde Herr Goulielmos Valasidis (Griechenland) zum Richter am Gericht ernannt.

Die neun Richterinnen und Richter wurden für den Zeitraum vom 1. September 2022 bis zum 31. August 2028 ernannt.

Hintergrund

Der Gerichtshof der Europäischen Union besteht aus zwei Gerichten: dem Gerichtshof und dem Gericht.

Die Richterinnen und Richter sowie Generalanwältinnen und Generalanwälte werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten im gegenseitigen Einvernehmen nach Anhörung eines Ausschusses ernannt, der die Aufgabe hat, eine Stellungnahme zur Eignung der Bewerberinnen und Bewerber für die Ausübung der betreffenden Tätigkeiten abzugeben.

Es werden Persönlichkeiten ausgewählt, die jede Gewähr für Unabhängigkeit bieten. Um für ein Amt beim Gerichtshof ernannt werden zu können, müssen die Bewerberinnen und Bewerber in ihrem Staat die für die höchsten richterlichen Ämter erforderlichen Voraussetzungen erfüllen oder Juristinnen bzw. Juristen von anerkannt hervorragender Befähigung sein. Um für ein Amt beim Gericht ernannt werden zu können, müssen sie über die Befähigung zur Ausübung hoher richterlicher Tätigkeiten verfügen.

Quelle: Rat der EU, Pressemitteilung vom 27. April 2022

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