Die Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten haben heute zwei Richter beim Gericht ernannt.
Herr Saulius Lukas Kalėda wurde für eine Amtszeit bis zum 31. August 2025 zum Richter beim Gericht ernannt. Seine Ernennung erfolgt im Zuge der teilweisen Neubesetzung der Stellen beim Gericht im Jahr 2019.
Frau Louise Spangsberg Grønfeldt wurde für eine Amtszeit bis zum 31. August 2028 zur Richterin am Gericht ernannt. Ihre Ernennung erfolgt im Anschluss an den Rücktritt von Herrn Sten Frimodt Nielsen von diesem Amt.
Hintergrund
Der Gerichtshof der Europäischen Union besteht aus zwei Gerichten: dem Gerichtshof und dem Gericht.
Die Richterinnen und Richter sowie Generalanwältinnen und Generalanwälte werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten im gegenseitigen Einvernehmen nach Anhörung eines Ausschusses ernannt, der die Aufgabe hat, eine Stellungnahme zur Eignung der Bewerberinnen und Bewerber für die Ausübung der betreffenden Tätigkeiten abzugeben. Es werden Persönlichkeiten ausgewählt, die jede Gewähr für Unabhängigkeit bieten.
Um für ein Amt am Gericht ernannt werden zu können, müssen sie über die Befähigung zur Ausübung hoher richterlicher Tätigkeiten verfügen.
(c) Europäischer Rat, 15.09.2023