der im Jahr 1983 freigesprochene Mörder der 17 Jahre alten Frederike von Möhlmann wurde am heutigen Freitag aufgrund eines vom Landgericht Verden erlassenen Haftbefehls festgenommen.
Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Prof. Dr. Günter Krings:
„Die von der Union vorangetriebene Gesetzesreform, mit der die Wiederaufnahmemöglichkeiten von Mord-Strafverfahren nach einem Freispruch zuungunsten des Verurteilten erweitert wurden, zeigt Wirkung. Die Reform ermöglicht die Herstellung materieller Gerechtigkeit. Damit wird nicht nur dem Gerechtigkeitsempfinden der Menschen Rechnung getragen. Auch für die Angehörigen von Mordopfern ist es sehr wichtig, dass in diesen Fällen die Gerichte den Prozess neu beurteilen können. Die Gerichte werden nun über den Fortgang des Verfahrens entscheiden. Soweit Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von hoher Stelle geäußert wurden, sind diese nicht mehr im Parlament zu klären, sondern von den zuständigen Gerichten. Die Mehrheit der Rechtswissenschaftler hat die Verfassungsmäßigkeit der Regelung bestätigt.“
Quelle: CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Pressemitteilung vom 25. Februar 2022