„Der Gender Pay Gap liegt noch immer bei 18 Prozent. Dies zeigt nur allzu eindrücklich, dass unsere bisherigen antidiskriminierungsrechtlichen Bestimmungen nicht ausreichen. Wir müssen Unternehmen stärker gesetzlich in die Verantwortung nehmen.“, betont Professorin Dr. Maria Wersig, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb), anlässlich des heutigen Equal Pay Day.
Der Juristinnenbund hat einen umfassenden Entwurf eines Gleichstellungsgesetzes für die Privatwirtschaft konzipiert. Ziel ist eine Unternehmenskultur, die gleiche Verwirklichungschancen für alle Geschlechter garantiert, damit Frauen ihre Existenz eigenständig sichern und wirtschaftlich unabhängig leben können. Die Konzeption wählt einen ganzheitlichen Präventionsansatz, der dazu führt, dass eine geschlechtergerechte Unternehmenskultur diskriminierende Strukturen ablöst. Neben dem seit Jahren von vielen feministischen Organisationen geforderten Verbandsklagerecht verfolgt die djb-Konzeption die Strategie einer regulierten Selbstregulierung. Das bedeutet, Unternehmen müssen verpflichtet werden, ihre Diskriminierungsstrukturen, wie etwa benachteiligende Entgeltstrukturen und Entgeltpraxis, selbst zu erkennen, deren Gründe zu analysieren und schließlich Veränderungspotenzial zu ermitteln und auszuschöpfen. Dabei gilt es neben dem Geschlecht auch weitere soziodemografische Aspekte bei der Prüfung gleicher Verwirklichungschancen im Blick zu haben. Gewährleistet werden soll die Durchsetzung durch Berichtspflichten an externe staatlich zertifizierte Institutionen, positive Reaktionen wie steuerliche oder sozialrechtliche Erleichterungen und zur Not auch durch Bußgelder.
Anlässlich des Equal Pay Day führt der djb in diesem Jahr eine zweimonatige bundesweite Veranstaltungsreihe durch mit namhaften Rednerinnen, wie die Vizepräsidentin des Europaparlaments Dr. Katarina Barley und Professorin Dr. Nora Markard, Vorstandsmitglied der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.
Quelle: Deutscher Juristinnenbund e.V., Pressemitteilung vom 7. März 2022