Berlin. Die Entscheidung des polnischen Verfassungsgerichts vom 7. Oktober, Teile des EU-Rechts seien unvereinbar mit der Verfassung des souveränen Staates Polen, gefährdet aus Sicht des Deutschen Richterbundes (DRB) die Grundlagen der Europäischen Union.
„Diese Entscheidung legt die Axt an die Säulen, auf denen die Europäische Union ruht“, sagten die DRB-Vorsitzenden Barbara Stockinger und Joachim Lüblinghoff. „Polen wurde 2003 freiwillig Mitglied der Europäischen Union. Grundlage der EU ist das Prinzip der Gewaltenteilung, das unabhängige Gerichte voraussetzt. Nichts weniger als das stellt Polen in Frage. Denn unabhängig von der Regierung ist das polnische Verfassungsgericht gerade nicht“, sagte Stockinger. „Die polnische Richtervereinigung IUSTITIA wurde nicht ohne Grund für den Friedensnobelpreis nominiert. Sie kämpft seit Jahren für den Grundsatz der Gewaltenteilung. Wir alle sind aufgerufen, fest an der Seite der polnischen Kolleginnen und Kollegen zu stehen“, sagte Lüblinghoff.
Der DRB forderte die Organe der Europäischen Union und die Bundesrepublik Deutschland auf, beim Rechtsstaatsprinzip kompromisslos zu sein. Wer das nicht sei, verspiele die Zukunft der Europäischen Union als Raum für Frieden, Freiheit und Sicherheit.
Quelle: Deutscher Richterbund, Pressemitteilung vom 08.10.2021