Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf für ein Digitale-Dienste-Gesetz beschlossen, mit dem die Plattformaufsicht in Deutschland neu geregelt wird. Künftig gibt es in der Bundesnetzagentur eine zentrale Stelle, die darüber wacht, dass Onlineplattformen und Suchmaschinen die Regeln einhalten und gegen illegale Inhalte vorgehen.
Bundesdigitalminister Dr. Volker Wissing:
Wir haben uns in Europa klare Regeln gegeben, damit jede Bürgerin und jeder Bürger sicher und frei im Netz unterwegs sein kann. Was offline verboten ist, muss es auch online sein. Auch die Plattformbetreiber tragen hier Verantwortung, um bei Beleidigungen, Gewaltaufrufen oder Identitätsmissbrauch einzuschreiten. Bei der Bundesnetzagentur schaffen wir eine starke Plattformaufsicht, um die neuen Verpflichtungen für Online-Dienste auch in Deutschland konsequent durchzusetzen. Damit nehmen wir die Plattformbetreiber stärker in die Pflicht, rechtswidrige Inhalte zu bekämpfen.
Das „Digitale-Dienste-Gesetz“ ergänzt den Digital Services Act (DSA) der EU für Deutschland. Die Bundesnetzagentur wird zentrale Koordinierungsstelle für die digitalen Dienste in Deutschland und künftig eng mit den Aufsichtsbehörden in Brüssel und den anderen EU-Mitgliedsstaaten zusammenarbeiten. Das Gesetz modernisiert den Rechtsrahmen für digitale Dienste in Deutschland und regelt Buß- und Zwangsgelder für Verstöße gegen den DSA. Diese können für Plattformbetreiber beispielsweise mit bis zu 6 Prozent ihres Jahresumsatzes sanktioniert werden.
Der DSA schafft einen europaweit einheitlichen Rechtsrahmen für digitale Dienste wie Onlineplattformen und Suchmaschinen. Er nimmt die Anbieter insbesondere in die Pflicht, Vorkehrungen gegen rechtswidrige Inhalte zu treffen. Kommen die Online-Dienste diesen Verpflichtungen nicht nach, können Nutzer dies künftig bei der Bundesnetzagentur melden.
Während die Bestimmungen für sehr große Onlineplattformen und Suchmaschinen über 45 Millionen Nutzer bereits in Kraft sind und seit August 2023 direkt von der EU-Kommission durchgesetzt werden, gelten die Regeln für kleinere Dienste erst ab Februar 2024. Die Aufsicht erfolgt hier in den jeweiligen Mitgliedstaaten. Die vorgesehene zentrale Koordinierungsstelle in der Bundesnetzagentur wird in Deutschland durch weitere zuständige Behörden: Im Bereich Jugendschutz wird die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) neben einer von den Ländern zu bestimmenden Stelle zuständige Behörde und im Bereich des Datenschutzes der Bundesbeauftrage für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI).
(c) BMDV, 20.12.2023