Der digitale Bauantrag aus Mecklenburg-Vorpommern ist als „Bestes OZG- oder Registermodernisierungsprojekt“ im bundesweiten (E-Government-Wettbewerb) ausgezeichnet worden. Das Projekt „Digitaler Bauantrag – Digitalisierung des Lebenszyklus Bauen“ der Landesregierung konkurrierte in dieser Kategorie mit Projekten des Bundesdigitalisierungsministeriums und des Landes Brandenburg um den Titel. Mecklenburg-Vorpommern teilt sich den ersten Platz mit Brandenburg.
„Das ist eine große Anerkennung für unsere Arbeit im Bereich Verwaltungsdigitalisierung. Ich danke allen, die an dem Projekt gearbeitet haben. Sie haben eine tolle Lösung entwickelt und den Antrag für eine Baugenehmigung für Antragsteller und Bearbeiter deutlich erleichtert“, freute sich Digitalisierungsminister Christian Pegel heute in Schwerin gemeinsam mit den Macherinnen und Machern des digitalen Bauantrages im Innenministerium und den beteiligten Kommunen sowie Unternehmen. Weiter sagte er:
„Der Online-Bauantrag aus M-V zeigt, was Digitalisierung kann und soll. Alle Beteiligten können hier in einem digitalen Vorgangsraum parallel an dem Antrag arbeiten und miteinander kommunizieren. Das spart Zeit, Papier und Kosten.“
Der digitale Bauantrag ist Teil der Umsetzung des (Online-zugangsgesetzes OZG). Mecklenburg-Vorpommern hat das Themenfeld „Bauen und Wohnen“ übernommen. Jährlich werden in Deutschland etwa 220.000 Baugenehmigungen erteilt – vornehmlich als Papierantrag. Mit dem digitalen Bauantrag ist eine ortsungebundene, vollständig digitale Antragstellung möglich.
„Der Digitale Bauantrag aus Mecklenburg-Vorpommern ist beispielgebend für eine für alle Beteiligten nutzbringende OZG-Umsetzung, die nun allen Bundesländern zur Verfügung steht. Auch wenn der Bauantrag ein vielschichtiges und komplexes Verfahren ist, ist es dem Projektträger eindrucksvoll gelungen, mit dem ,Vorgangsraum‘ eine kollaborative Antragsstellung und -bearbeitung zu ermöglichen. Insgesamt ein sehr stimmiger Ansatz“, begründet Jurymitglied Prof. Maria Wimmer, Dekanin an der Universität Koblenz-Landau, die Entscheidung.
Im Januar 2021 ist das digitale Baugenehmigungsverfahren, das mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg als Hauptpartner entwickelt wurde, online gegangen. Derzeit verhandelt Mecklenburg-Vorpommern mit allen Bundesländern über eine Nachnutzung, mehrere haben sich schon dafür entschieden.
„Gegenwärtig wird der digitale Bauantrag in unserem Bundesland in Greifswald, Neubrandenburg, Rostock, Wismar sowie in den Landkreisen Rostock, Vorpommern-Greifswald, Mecklenburgische-Seenplatte und Vorpommern-Rügen ausgerollt. Außerdem haben sich Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Saarland, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen bereits per Vertrag für die (Einer-für-alle)-Lösung aus M-V entschieden. Mit allen weiteren Ländern sind wir im intensiven Austausch“, sagt Christian Pegel zum aktuellen Stand des digitalen Bauantrags.
Der digitale Bauantrag wurde der Jury Anfang Juli bei den Finalistentagen des E-Government-Wettbewerbs präsentiert – in direktem Vergleich mit dem Projekt des Bundes „dipul – Digitale Plattform unbemannte Luftfahrt“ sowie der Einer-für-Alle-Leistung „Aufenthaltstitel'“ aus dem Brandenburgischen Ministerium des Innern und für Kommunales. Beim gestrigen (27. Ministerialkongress) in Berlin wurden die besten Projekte zur Verwaltungsmodernisierung in Deutschland und Österreich ausgezeichnet. Aus 19 Finalisten prämierte die unabhängige Jury die Gewinnerprojekte.
Ein weiteres Projekt aus Mecklenburg-Vorpommern ist ebenfalls prämiert worden: „Das digitale Kreisarchiv – E-Akte neu gedacht“ des Landkreises Rostock wurde in der Kategorie „Bestes Digitalisierungsprojekt Bund/Länder/Kommunen 2022“ Zweiter und hat den ausgelobten Publikumspreis gewonnen.
„Auch hier meine allerherzlichsten Glückwünsche an die Macher dieses Projekts“, sagte Christian Pegel heute und: „Diese Auszeichnungen sind ein schöner Beleg dafür, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern in Sachen Digitalisierung auf einem guten Weg sind.“
Quelle: Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern, Pressemitteilung vom 7. September 2022