„Die Verantwortlichen für ein Verbrechen gegen den Frieden und für Kriegsverbrechen bei der Aggression Russlands gegen die Ukraine sollten zur Verantwortung gezogen werden. Aber es muss ein völkerrechtlich legitimer Weg gefunden werden. Der internationale Strafgerichtshof ist nicht zuständig, weil weder Russland noch die Ukraine Mitglieder sind. Der Sicherheitsrat wird es dorthin nicht überweisen können, weil Russland auf jeden Fall von seinem Vetorecht Gebrauch machte. Der Vorschlag von Außenministerin Baerbock, das Sondertribunal nach ukrainischem Recht stattfinden zu lassen, wird weder in der EU noch international Zustimmung finden“, erklärt Gregor Gysi, außenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der Debatte um ein Sondertribunal. Gysi weiter:
„Ein Tribunal wie in Nürnberg ist aus zwei Gründen nicht angebracht. So schlimm die russische Aggression ist, sie ist mit den Verbrechen der Nazidiktatur durch und während des Zweiten Weltkriegs sowie unabhängig von dem Weltkrieg auch nicht annähernd zu vergleichen. Ferner hat die Bundesrepublik Deutschland die Entscheidungen des Nürnberger Tribunals immer als Siegerjustiz abgelehnt. Weshalb also sollten die Bundesbehörden plötzlich für etwas sein, was sie gegen Deutsche ablehnten? Ein völkerrechtlich legitimer Weg müsste gesucht und gefunden werden, der dann aber auch für die völkerrechtswidrigen Kriege und die dabei begangenen Verbrechen der NATO-Staaten gegen Serbien, der USA und anderer Länder gegen den Irak und der Türkei gegen Syrien und den Irak zuständig wäre.“
Quelle: Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag, Pressemitteilung vom 3. Februar 2023