Der Deutsche Richterbund (DRB) hat darauf gepocht, die Unabhängigkeit der Mitbestimmungsorgane der Richterschaft in Baden-Württemberg zu bewahren.
„Das Beteiligungsrecht des Präsidialrats in Baden-Württemberg hat sich bislang bewährt. Es entgegen der gesetzlich vorgesehenen Mechanismen zu beschneiden, bedeutet einen Angriff auf die Unabhängigkeit der Justiz. Vom Ministerpräsidenten des Landes hätten wir daher eine klare Positionierung im Sinne der Justiz erwartet“, sagten die Vorsitzenden des DRB, Andrea Titz und Joachim Lüblinghoff, am Mittwoch in Berlin.
In dem aktuellen Streit der Justizministerin Marion Gentges (CDU) mit dem Präsidialrat der ordentlichen Gerichtsbarkeit über die Besetzung des Präsidentenpostens am OLG Stuttgart sieht die Ministerin davon ab, eine Entscheidung des Richterwahlausschusses – bestehend aus Landtagsabgeordneten, Richtern und einem Rechtsanwalt – herbeizuführen. Stattdessen klagt sie vor dem Verwaltungsgericht auf Zustimmung des Präsidialrats zu ihrem Personalvorschlag.
Gentges hatte für den vakanten Leitungsposten am Oberlandesgericht (OLG) eine Personalie favorisiert und dem Präsidialrat vorgeschlagen. Dieser lehnte die vorgeschlagene Bewerberin ab und machte von seinem Recht Gebrauch, einen Gegenkandidaten zu benennen. Das anschließende Vermittlungsgespräch zwischen Ministerin und Präsidialrat war gescheitert. Für solche Fälle verlangt das Landesrichter- und Staatsanwaltsgesetz die unverzügliche Anrufung des Richterwahlausschusses.
Quelle: Deutscher Richterbund, Pressemitteilung vom 29. Juni 2022