Zu den Diskussionen über die geplante Rückkehr des ehemaligen Bundestagsabgeordneten Jens Maier in den sächsischen Justizdienst sagen die Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes (DRB) Barbara Stockinger und Joachim Lüblinghoff:
„Viele öffentliche Äußerungen von Jens Maier sind unsäglich und inakzeptabel. Die Frage seiner Verfassungstreue bewegt die Kolleginnen und Kollegen in der Justiz ebenso wie die Öffentlichkeit sehr. Es wäre ein unerträglicher Zustand, wenn ein offenkundiger Rechtsextremist in den Justizdienst zurückkehren und in Deutschland Recht sprechen würde. Das kann niemand wollen. Wir stehen in dieser Frage eng an der Seite des Zentralrats der Juden in Deutschland, der zu Recht an die politisch Verantwortlichen in Sachsen appelliert, im Fall Maier alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Es ist insbesondere zu prüfen, ob das unerträgliche Verhalten Maiers während seiner Abgeordnetenzeit Grundlage für eine erfolgreiche Richteranklage sein kann. Eine Richteranklage könnte der Landtag von Sachsen mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit auf den Weg bringen. Dann entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Prüfungsmaßstab ist, ob ein Richter die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzustehen. Für in die Rechtsprechung zurückkehrende Abgeordnete sollten dabei keine anderen Regeln gelten als für aktive Richter und Staatsanwälte.“
Der Deutsche Richterbund ist mit mehr als 17.000 Mitgliedern (bei mehr als 25.000 Richtern und Staatsanwälten insgesamt) der mit Abstand größte Berufsverband der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Deutschland.
Quelle: Deutscher Richterbund, Pressemitteilung vom 9. Februar 2022