Die aktuelle Lage in der Türkei nach den Erdbeben ist dramatisch. Die Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) berichtet über eine Vielzahl von Menschen, die aufgrund abgelaufener Aufenthaltstitel nicht reisen können. Trotz rechtzeitiger Verlängerungsanträge fehlt es an entsprechenden Fiktionsbescheinigungen. Der DAV bittet die Ausländerbehörden, vorübergehend eine Notfallbetreuung einzurichten, damit Menschen zur Unterstützung Angehöriger oder für Trauerfälle kurzfristig in die Türkei reisen können.
Aktuell gibt es bundesweit sehr viele türkische Staatsangehörige, die dringend in die Türkei reisen müssen – sei es, um Verwandte und die Familie zu unterstützen, sei es, um an Beerdigungen teilzunehmen. In den letzten Tagen ist der Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht im DAV eine Vielzahl von Fällen bekannt geworden, in denen Menschen jedoch aufgrund abgelaufener Aufenthaltstitel nicht reisen können. „Häufig liegt dies daran, dass durch die regional zuständigen Ausländerbehörden schlichtweg noch keine Fiktionsbescheinigungen ausgestellt wurden, mit denen man reisen könnte – obwohl die Anträge auf Verlängerung der Aufenthaltstitel rechtzeitig gestellt wurden“, erläutert Rechtsanwalt Dr. Martin Manzel, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht. Es sei zu vermuten, dass die „Dunkelziffer“ hier sehr hoch ist.
Dem DAV ist die schwierige Personalsituation in den deutschen Behörden natürlich bewusst. „Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation wären wir jedoch sehr dankbar, wenn man gegebenenfalls – für die nächsten zwei Wochen – eine Art Notfallbetreuung in allen Ausländerbehörden einrichten könnte, sofern dies noch nicht geschehen sein sollte“, appelliert der Rechtsanwalt. „Man stelle sich vor, dass die eigene Tochter, der Ehegatte oder der Vater seit Tagen nicht zu erreichen ist, man unbedingt in die Türkei fliegen muss, dies aber – mangels Fiktionsbescheinigung – einfach nicht kann. Gleichsam möchten Familien auch an Beerdigungen teilnehmen, was ebenfalls, zumal in einem islamischen Land, sehr schnell auf den Weg gebracht werden muss.“ Durch entsprechende Notfallbetreuungen könne man die Menschen, die dringend in die Türkei reisen müssen, schnell und unkompliziert unterstützen.
Quelle: Deutscher Anwaltverein, Pressemitteilung vom 10. Januar 2023