Am 22. Februar endet die Stellungnahmefrist zur geplanten Änderung des Deutschen Richtergesetzes (DRiG). Der Deutsche Anwaltverein (DAV) unterstützt das Vorhaben des Bundesjustizministeriums, das Erfordernis der Verfassungstreue auch für ehrenamtliche Richter und Richterinnen in den Gesetzestext aufzunehmen. Anstelle der Formulierung als Hindernis bei einer Berufung solle die neue Regelung jedoch als Voraussetzung eingefügt werden.
„Wer nicht auf dem Boden unseres Grundgesetzes steht, hat im Richteramt nichts verloren – das gilt für ehrenamtliche Richter nicht weniger als für hauptamtliche“, so Rechtsanwältin Dr. Sylvia Ruge, Hauptgeschäftsführerin des DAV. Die Anwaltschaft begrüße deshalb die Pläne des Justizministeriums, das Erfordernis der Verfassungstreue ins Richtergesetz aufzunehmen. In der Praxis sei dieses zwar bereits durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts etabliert. Die Verankerung im Gesetzestext unterstreiche die Treuepflicht jedoch noch einmal und verstärke ihre bundesweite Sichtbarkeit.
Optimierungspotenzial sieht die Rechtsanwältin bei der Gestaltung der Gesetzesänderung: „Wir regen an, die Verfassungstreue als Voraussetzung für die Berufung als ehrenamtlicher Richter zu definieren. Das stünde im Einklang mit der entsprechenden Regelung, die es bereits für hauptamtliche Richter gibt.“ Bisher sehe der Referentenentwurf vor, Zweifel an der Verfassungstreue als Hinderungsgrund für eine Berufung aufzunehmen.
Quelle: Deutscher Anwaltverein, Pressemitteilung vom 21. Februar 2023