Gegen Klimaaktivist:innen gehen Staatsanwaltschaften verstärkt im sogenannten „beschleunigten Verfahren“ vor. Damit soll es schneller und effizienter zu Verurteilungen kommen. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) warnt davor, Vorwürfe in Zusammenhang mit Klimaprotesten zu pauschalisieren und auf diesem Wege rechtsstaatliche Garantien zu gefährden.
Statement von Rechtsanwalt Kai Kempgens, Mitglied des Ausschusses Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV):
„Das Bedürfnis, die Justiz angesichts der hohen Zahl der Fälle von Straßenblockaden und anderen Protestformen zu entlasten, ist auf den ersten Blick nachvollziehbar. Dies kann aber nicht geschehen, indem man das für andere Fälle konzipierte Instrument des beschleunigten Verfahrens hierfür heranzieht.
Diese umstrittene Verfahrensform kommt allein bei einfachen Sachverhalten und klaren Beweislagen in Betracht und ist mit einer deutlichen Einschränkung der Verteidigungsmöglichkeiten verbunden.
Wir haben bereits an vergangenen Urteilen gesehen, dass das Vorliegen einer strafbaren Handlung bei den Protesten stets von der konkreten Sachlage und von juristischen Detailfragen abhängt, die im Einzelfall aufzuklären sind. In der Regel dürfte daher keine Eignung für beschleunigte Verfahren bestehen. Dies zeigt auch das kürzliche Scheitern entsprechender Anträge der Berliner Staatsanwaltschaft.
Eine pauschalisierende und von Aktionismus getriebene Rechtsprechung kann unseren rechtsstaatlichen Ansprüchen nicht gerecht werden.“