Statement von Rechtsanwalt Dr. Mayeul Hiéramente, Mitglied des Ausschusses Gefahrenabwehrrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV)

Am morgigen Mittwoch um 11:00 Uhr findet im Rechtsausschuss des Bundestags die öffentliche Anhörung zum Antrag der CDU/CSU-Fraktion „IP-Adressen rechtssicher speichern und Kinder vor sexuellem Missbrauch schützen“ statt – der Deutsche Anwaltverein (DAV) wird durch Rechtsanwalt Hiéramente vertreten. Seit Jahren plädiert der DAV gegen eine anlasslose Datenspeicherung und warnt davor, berechtigte Interessen – wie den Kinder­schutz – zur Einschränkung von Grundrechten zu instru­men­ta­li­sieren.

„Der DAV hat sich bereits in der Vergangenheit dafür ausgesprochen, Verkehrsdaten und IP-Adressen anlassbezogen zu sichern – der vom Bundesjustizministerium verfolgte Ansatz der strikt anlass­be­zogenen Sicherungsan­ordnung für Verkehrsdaten (Quick Freeze) ist daher begrüßenswert. Eine anlasslose, sämtliche Bürgerinnen und Bürger betreffende Speicherung von Daten, wie sie mit dem hiesigen Antrag verfolgt wird, ist hingegen hochproblematisch. Wir müssen bei den Bürger- und Freiheits­rechten einen hohen Anspruch haben. Eine massenhafte Vorratsdatenspeicherung, auch in der abgespeckten Variante der IP-Speicherung, wird diesem Anspruch nicht gerecht.

Die anlasslose Datenspeicherung stellt einen massiven Eingriff in die Grundrechte unbescholtener Bürgerinnen und Bürger dar, wie es auch der EuGH in seinen zahlreichen Entscheidungen zu verschiedensten Anläufen in den Mitgliedsstaaten klargestellt hat. Vor diesem Hintergrund braucht es eine rechtssichere Lösung, die den Ermittlungsbehörden kurzfristig ein Handlungsinstrumentarium an die Hand gibt. Die vorgeschlagene sechsmonatige Speicherfrist dürfte einer gerichtlichen Überprüfung durch den EuGH allerdings nicht standhalten.

Zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern ist vielmehr erforderlich, die Handlungspflichten für Ermittlungsbehörden, insbesondere die Regelungen zum Umgang mit kinderpornografischem Material im Internet – Stichwort Löschung vs. Beobachtung – klar und anwenderfreundlich zu regeln.“

(c) DAV, 10.10.2023

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