Vertrauenspersonen der Polizei (V-Leute) unterliegen bislang keinen spezifischen gesetzlichen Regeln – dies könnte sich Medienberichten zufolge bald ändern. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisiert seit Langem die gesetzliche Lücke beim Einsatz von Informant:innen, insbesondere bezüglich etwaiger Tatprovokationen, und begrüßt das Vorhaben.
Presseberichten zufolge steht ein Gesetzentwurf in den Startlöchern, der unter anderem den Einsatz ziviler V-Leute für polizeiliche Ermittlungen regeln soll. Der DAV weist seit Jahren auf einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf zu V-Personen hin und machte hierzu bereits einen eigenen Vorschlag (siehe DAV-Stellungnahme Nr. 35/2021). „Jenseits der Ermittlungs-Generalklausel in § 161 StPO gibt es bislang keine gesetzliche Grundlage für den strafprozessualen Einsatz von V-Leuten“, kritisiert Rechtsanwalt Stefan Conen, Mitglied des Ausschusses Strafrecht des DAV. „Das allein ist eines Rechtsstaats nicht würdig. Bedenkt man zudem, dass es in diesen Konstellationen regelmäßig zu umstrittenen Tatprovokationen kommt, ist der Einsatz von V-Leuten ohne gesetzliche Grundlage geradezu abenteuerlich.“
Da der Gebrauch von V-Leuten ein grundrechtsintensives Ermittlungsinstrument ist, brauche es hierzu klare gesetzliche Rahmenbedingungen: „Es muss gesetzlich festgehalten sein, dass V-Personen – wenn überhaupt – generell nur als letzte Möglichkeit zum Einsatz kommen“, mahnt Conen. „Zusätzlich braucht es Regelungen zur Eignung und Zuverlässigkeit der Personen, zur Transparenz ihrer jeweiligen Entlohnung sowie zur Kontrolle des Einsatzes durch die Staatsanwaltschaft, zu Grenzen der Tatprovokation und vieles mehr.“
V-Leute sind Privatpersonen, meist selbst aus dem Milieu, die von der Polizei im persönlichen Umfeld der verdächtigen Person oder Gruppierung zur Informationsbeschaffung eingesetzt werden. Im Zuge ihres Auftrags begehen diese Informant:innen regelmäßig selbst Straftaten bzw. unterstützen die Taten der beobachteten Personen. Es ist oft eine Gratwanderung zur rechtsstaatswidrigen Tatprovokation, also dem Anstacheln zu einer sonst mutmaßlich unterbliebenen Straftat.
(c) DAV, 21.07.2023