In der EU finden aktuell Verhandlungen zu einem Gesetz für künstliche Intelligenz (KI-Gesetz/AI Act) statt. Hochproblematisch sind die Pläne zur biometrischen Fernidentifizierung. Der DAV appelliert an die EU-Verhandlungsparteien, ein umfassendes Verbot derartiger Massenüberwachung zu vereinbaren und damit die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger zu schützen.

In der EU wird aktuell der AI Act verhandelt und damit auch die Zulässigkeit des Einsatzes künstlicher Intelligenz zur biometrischen Fernidentifizierung im öffentlichen Raum. Der EU-Ministerrat hat sich gegen ein umfassendes Verbot positioniert und die vorgesehenen Ausnahmen sogar noch aufgeweicht. Im Europäischen Parlament laufen die Verhandlungen aktuell auf Hochtouren. Zur Diskussion steht, zumindest das Verbot für biometrische Echtzeitidentifizierung in öffentlichen Räumen zu sichern. Der DAV unterstützt dieses Verbot uneingeschränkt und ruft die Parteien dazu auf, sich zu dem Verbot der Massenüberwachung zu bekennen. 

Der DAV ist allerdings der Auffassung, dass biometrische Identifizierung nicht nur in Echtzeit verboten werden muss, sondern auch dann, wenn sie nachträglich durchgeführt wird. „Um die Grundrechte aller Bürger:innen umfassend vor der Bedrohung durch biometrische Massenüberwachung zu schützen, sollte das KI-Gesetz jegliche biometrische Fernidentifizierung – ob in Echtzeit oder nachträglich – in öffentlichen Räumen durch jeden Akteur umfassend verbieten“, betont Rechtsanwalt Dr. David Albrecht, Mitglied des Ausschusses Gefahrenabwehrrecht

Angesichts der immer wieder berichteten Fehleranfälligkeit dieser Technologie und des potenziellen Missbrauchs in illiberalen Regimes dürfe es keine Ausnahmen bei der biometrischen Fernidentifizierung geben. „Wenn wir in diesem sensiblen Bereich gewisse Fernidentifizierungselemente zulassen, öffnen wir für zukünftige Überwachungsgesetzgebung Tür und Tor“, mahnt Albrecht. Eine bloße Einstufung als Hochrisikoanwendung im Sinne der KI-Verordnung sei nicht ausreichend, da der Einsatz dann lediglich an gewisse Voraussetzungen geknüpft ist.

Der DAV unterstützt ferner das von den Abgeordneten im EU-Parlament diskutierte Verbot der Verwendung von biometrischen Kategorisierungssystemen, die Personen anhand von sensiblen Eigenschaften kategorisieren oder auf diese persönlichen Eigenschaften oder Merkmale schließen.

Quelle: Deutscher Anwaltverein, Pressemitteilung vom 16. Februar 2023

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