Statement von Rechtsanwalt Prof. Dr. Ali B. Norouzi, stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV)

Der Bundestag stimmte heute über das Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz (DokHVG) ab. Die Audioaufzeichnung der Hauptverhandlung im Strafprozess ist nun beschlossene Sache – endlich, meint der Deutsche Anwaltverein (DAV). Schon lange hatte man sich für eine moderne Dokumentation stark gemacht.

„Heute ist ein guter Tag für den Rechtsstaat. Die Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung war längst überfällig. Sie stärkt die Wahrheitsfindung im Strafverfahren, sorgt für Transparenz und entlastet Gericht und Verfahrensbeteiligte. Es ist ein gutes Zeichen, dass der Gesetzgeber an der Reform festgehalten und sich nicht von den teils irrationalen Warnungen einzelner Interessengruppen hat verunsichern lassen. Bedauerlich ist allein, dass die Videoaufzeichnung nur noch als fakultative Option im Gesetz vorgesehen ist. Ihr Potenzial gilt es nun in Pilotprojekten zu erproben.“

(c) DAV, 17.11.2023

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