Mit einer Initiativstellungnahme fordert der Deutsche Anwaltverein (DAV), den Asylprozess an das allgemeine Verwaltungsprozessrecht anzupassen. Im Vordergrund steht die Sicherstellung eines effektiven Rechtsschutzes. Auch deshalb spricht sich der DAV gegen eine Tatsachenkompetenz des Bundesverwaltungsgerichts aus. Bei dieser Gelegenheit betont der DAV auch, wie wichtig es ist, im Rahmen der Verbändebeteiligung ausreichend lange Fristen für Stellungnahmen der Akteure aus Praxis und Zivilgesellschaft zu setzen.

Der Koalitionsvertrag enthielt die Ankündigungen, schnellere Entscheidungen in Asylprozessen sowie eine Vereinheitlichung der Rechtsprechung anzustreben. Dies nimmt der DAV zum Anlass, erneut zu betonen: Nur eine Angleichung der Rechtsmittel im Asylprozess an das allgemeine Verwaltungsprozessrecht führt zu effektiverem Rechtsschutz und ermöglicht die Vereinheitlichung der zurzeit zersplitterten Rechtsprechung. Dies dient letztlich der Beschleunigung des Asylprozesses.

Der DAV kritisiert hingegen Überlegungen, dem Bundesverwaltungsgericht eine Kompetenz zur herkunftslandbezogenen Tatsachenfeststellung und Tatsachenbewertung zuzuweisen. Für eine Beschleunigung des Asylprozesses und den effektiven Rechtsschutz wäre dies sogar kontraproduktiv. „Bei den Hauptherkunftsländern herrscht vielfach eine schwankende Sicherheitslage, auf die dynamisch reagiert werden muss. Sogenannte Leitentscheidungen mit Bindungswirkung führen dann gerade nicht zu einer nachhaltigen Klärung“, mahnt Rechtsanwalt Berthold Münch aus dem DAV-Ausschuss Migrationsrecht. „Eine Fixierung durch Leitentscheidungen bedeutet dann eine Verlängerung der Asylverfahren.“ Schließlich müsse weiterhin darüber gestritten werden, ob eine Änderung im Herkunftsland die Bindungswirkung aufhebt oder gerade bestätigt.

Verbändebeteiligung ernstnehmen

Für das angekündigte – und andere künftige – Gesetzgebungsverfahren müsse überdies sichergestellt werden, dass fachkundigen zivilgesellschaftlichen Institutionen genügend Zeit zu Stellungnahmen bleibt. „Die Praxis früherer Regierungen, Stellungnahmen innerhalb weniger Tage oder gar weniger Stunden anzufordern, ist mit einem seriösen Gesetzgebungsverfahren nicht zu vereinbaren“, gibt Münch zu bedenken. Dies dürfe nicht fortgeführt werden. Entsprechendes finde sich auch im Koalitionsvertrag unter dem Punkt „gute Gesetzgebung“.

Quelle: Deutscher Anwaltverein e.V., Pressemitteilung vom 14. April 2022

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