Zum Start der Koalitionsverhandlungen erinnert der DAV an die elementare Bedeutung des Zugangs zum Recht im rechtsstaatlichen Gesamtgefüge und formuliert konkrete Forderungen:
„Als erste Anlaufstelle für Rechtsuchende ist die Anwaltschaft Garantin für den Zugang zum Recht und den Rechtsstaat. Das System der Kostenerstattung im Falle des gerichtlichen Obsiegens und die Gewährung von Beratungs- und Prozesskostenhilfe sind wichtige Säulen für einen flächendeckenden Zugang zum Recht. Es gibt aber zu viele Sollbruchstellen: Manchmal fehlt es schon am Bewusstsein, dass das eigene Problem ein rechtliches ist, oder am Wissen, dass anwaltliche Unterstützung gar nicht teuer sein muss. Manchmal ist der Weg zum nächsten Gericht zu weit. Und manchmal fehlt es an den Möglichkeiten, diese Dinge zu recherchieren – wenn der Zugang zum Recht nämlich am Zugang zum Internet scheitert.
Der Zugang zum Recht ist der Garant für Rechtsstaatlichkeit: Wenn wir wollen, dass die Menschen dem Rechtsstaat vertrauen, müssen wir sie befähigen, sich darin zu bewegen, und die Infrastruktur verbessern.
Wir fordern:
- die Einbindung der Anwaltschaft in einen Pakt für den Rechtsstaat 2.0,
- eine umfassende empirische Ermittlung der Bedürfnisse der Bürger:innen sowie die Entwicklung von Lösungen gemeinsam mit der Anwaltschaft,
- niedrigschwellige Informationsangebote zum Rechtsstaat, seinen Möglichkeiten und seinen Akteuren, zu denen auch die Anwaltschaft gehört,
- die Garantie einer funktionierenden Infrastruktur mit einer stabilen Zahl an Gerichtsstandorten und einem Breitbandausbau auch in der Fläche.“
Quelle: Deutscher Anwaltverein Statement vom 27. Oktober 2021