Deutsche Sicherheitsbehörden sollen die umstrittene Spionage-Software „Pegasus“ im Einsatz haben. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat das Bundesinnenministerium um Aufklärung gebeten, inwieweit dies in den Grenzen des deutschen Rechtsstaats möglich ist und wie die Anwaltschaft vor Ausspähung geschützt wird. Eine Antwort steht noch aus.
Medienberichten zufolge sollen das Bundeskriminalamt (BKA) und der Bundesnachrichtendienst (BND) die umstrittene Spionage-Software „Pegasus“ des israelischen Unternehmens NSO erworben haben. Mit dem Trojaner können Handys umfangreich ausspioniert werden – inklusive verschlüsselter Kommunikation.
Die Missbrauchsgefahr ist erheblich: Der „Pegasus“-Trojaner soll in autoritären Staaten schon gegen Oppositionelle, Journalist:innen und Menschenrechtsaktivist:innen eingesetzt worden sein. „Internationale Rechercheverbünde kamen zu dem Ergebnis, dass zu den vorwiegend betroffenen Berufsgruppen auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zählen. Im Hinblick auf das anwaltliche Berufsgeheimnis würde der DAV von der Bundesregierung hierzu gern ein paar Antworten erhalten“, betont Rechtsanwältin Dr. Sylvia Ruge, Hauptgeschäftsführerin des DAV.
Im Schreiben des DAV vom 22. Juli 2022 wird etwa die Frage gestellt, ob die Software eingeschränkt wird, um den Ansprüchen des deutschen Rechtsstaats gerecht zu werden. „Als DAV wollen wir natürlich insbesondere wissen: Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Rechtsanwält:innen mit internationaler Mandantschaft nicht durch andere Staaten mittels dieser oder ähnlicher Software überwacht werden? Und wie kann generell der Schutz der Anwaltschaft und ihrer Mandantschaft vor Spionagesoftware wie Pegasus gewährleistet werden?“, so Ruge.
Der Deutsche Anwaltverein setzt sich für die Belange der Anwaltschaft in Deutschland, aber auch international ein. Der Schutz des Berufsgeheimnisses muss auch im Bereich der Gefahrenabwehr absolut gewährleistet werden. Die freie, ungehinderte Kommunikation der Mandanten mit ihren Anwältinnen und Anwälten muss in allen Bereichen vor staatlicher Ausforschung geschützt werden.
Quelle: Deutscher Anwaltverein e.V., Pressemitteilung vom 4. August 2022