Der Bundestag berät heute abschließend das Wärmeplanungsgesetz. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Bauen und Wohnen Ulrich Lange:
„Auch ohne das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wäre das Wärmeplanungsgesetz schon schwierig genug: Mit seinen knappen Fristen setzt es Kommunen unter Druck und belastet sie mit Kosten, von denen weitgehend unklar ist, wie sie finanziert werden sollen. Bereits jetzt gibt es Engpässe bei den Dienstleistern für Wärmeplanung. Das wird sich mit diesem Gesetz noch erheblich verschärfen. Kleine Gemeinden im ländlichen Raum werden besonders belastet. Wieder mal zeigt sich, dass in Berlin eine Großstadtkoalition regiert, die kein Verständnis für den ländlichen Raum hat. Wenn die Wärmeplanung gelingen soll, dann muss sie realistisch umsetzbar sein und muss sich an den Möglichkeiten und Interessen der Kommunen und den Besonderheiten der ländlichen Räume orientieren.
Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts kommt weiterer Sprengstoff hinzu: Die Bundesförderung für die Erstellung der Wärmepläne sollte aus dem Klima- und Transformationsfonds erfolgen. Dessen Finanzierung weist mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum 2. Nachtragshaushalt 2021 nun eine Lücke von 60 Milliarden Euro auf. Dabei haben wir schon bei der Umwidmung der Gelder in den Klima- und Transformationsfonds im Jahre 2022 davor gewarnt, dass verfassungswidrig ist, was die Ampel tut. Nun hat sie die Quittung bekommen und muss schleunigst Lösungen präsentieren. Auch der Gesetzgebungsprozess war wieder das übliche Ampel-Chaos. Die angekündigte enge Verzahnung mit dem Gebäudeenergiegesetz gab es nicht, und wieder wurden erst kurz vor knapp dutzende Seiten mit Änderungsanträgen geschickt, weil sich die Koalition wieder mal erst in letzter Minute einigen konnte.
Es bringt nichts, im rot-gelb-grünen Luftschloss etwas zu beschließen, was nicht umsetzbar ist und unsere Kommunen nicht mitnimmt. Die Ampel muss schleunigst in der Realität ankommen.“