Der Bundestag hat heute abschließend das Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich beraten. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Verkehr, Ulrich Lange:
„Das Gesetz von Herrn Wissing ist eher ein Trauerspiel als ein Turbo für die Verkehrsinfrastruktur. Es wird in keiner Weise bewirken, dass wir schneller Straßen, Schienen oder Wasserstraßen bekommen. Der unbestimmte Rechtsbegriff des überragenden öffentlichen Interesses wird jedenfalls nicht dazu führen, dass sich Gerichte bei Klagen im Zweifel gegen die Eidechse und für die Straße entscheiden. Diejenigen Bürgerinitiativen, die Verkehrsprojekte verhindern wollen, können jetzt in die Hände klatschen. Bemerkenswert ist auch, dass Wissings Ministerium im Grunde selbst zugibt, dass das Gesetz wirkungslos sein wird. Auf die Nachfrage zu den Beschleunigungseffekten wurde mitgeteilt, dass man im Haus selbst nicht wisse, welche Zeitgewinne das Gesetz bringe und dass es auf den Einzelfall ankomme. Da ist es schon ein Witz, mit welcher Überzeugung uns Herr Wissing die Beschleunigung für Verkehrsprojekte verkauft. Als promovierter Jurist müsste er wissen, dass echtes Tempo nur von einer Wiedereinführung der materiellen Präklusion und von einer Einschränkung des Verbandsklagerechts ausgehen würde. Aber davon hören und sehen wir nichts.“