Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am heutigen Donnerstag seine Entscheidung zur Super League gefällt. Er hält die Befugnis von FIFA und UEFA zur Genehmigung neuer Wettbewerbe nicht für vereinbar mit dem Wettbewerbsrecht der EU. Dazu erklärt der sportpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Mayer:
Stephan Mayer: „Die Entscheidung des EuGH stellt eine Überraschung dar. Der Schlussantrag des Generalanwaltes hatte vor einem Jahr dem bestehenden europäischen Sportmodell den Vorzug zu geben. Wichtiger sind aber die inhaltlichen Konsequenzen: Auch wenn die ganze Tragweite der Entscheidung noch nicht sichtbar wird, liegt klar auf der Hand, dass die Folgen für die Verbandsstruktur im Fußball international wie national erheblich sein werden.
Ob es wirklich zu der Gründung einer Super League kommt, ist auch nach der Entscheidung des EuGH offen. Es bleibt zu hoffen, dass die vorhandenen Strukturen im Fußball nicht beschädigt werden, denn sie haben sich in den vergangenen Jahrzehnten zweifellos bewährt. Mit disruptiven Konsequenzen, zu denen die Bosman-Entscheidung im Jahr 1995 teilweise führte, ist dem Fußball und vor allem den Spielern keineswegs gedient.“