Die Ampel-Koalition hat heute Nacht im Deutschen Bundestag Änderungen im Lobbyregistergesetz beschlossen. Hierzu erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Patrick Schnieder:
„Mit den heute Nacht beschlossenen Änderungen am Lobbyregistergesetz ist die Ampel-Koalition an ihrem eigenen Anspruch gescheitert. Nichts von dem, was Sie sich im Koalitionsvertrag vorgenommen haben, hat sie umgesetzt:
* Keine Einbeziehung von Kontakten zu Ministerien ab Referentenebene.
* Keine Erweiterung der eintragungspflichtigen Interessensvertretungen.
* Keinen Fußabdruck für Einflüsse Dritter auf Gesetzentwürfe der Bundesregierung und aus dem Bundestag.
Die bereits von uns kritisierte Einführung einer 10-Prozentschwelle für veröffentlichungspflichtige Spenden ist im Gesetzgebungsverfahren unangetastet geblieben. Es gehört schon eine gehörige Portion Dreistigkeit dazu, die Anhebung der Schwellenwerte für Spenden als ein „Mehr“ an Transparenz verkaufen zu wollen. De facto wird es so sein, dass links-grüne Vorfeldorganisationen künftig weit überwiegend gar keine Angaben mehr über ihre Spender machen müssen. Diese einseitige Privilegierung von Greenpeace, WWF, BUND, Amnesty International und Deutscher Umwelthilfe etc. halten wir unter verfassungsrechtlichen Gleichheitsgesichtspunkten für hochproblematisch. Sie wird zu mehr Intransparenz im Lobbybereich führen.
Im Übrigen wird durch die Änderungen ein wahres Bürokratiemonstrum geschaffen. Das Lobbyregister dürfte künftig mit unzähligen Stellungnahmen von Interessensvertretern geflutet werden. Das führt zu mehr Bürokratie, ohne zusätzlichen Erkenntnisgewinn für die Öffentlichkeit.
Sinnvoller wäre dagegen die Schaffung einer zentral von Bundesregierung und Bundestag betriebenen Online-Plattform, auf der verwaltungsseitig alle Regelungsvorhaben von Bundesregierung und Bundestag unter Angabe der jeweils eingegangenen Stellungnahmen von Interessensvertretern, Ländern sowie Verbänden veröffentlicht werden. Dies schafft mehr Transparenz bei weniger Bürokratie.“
Unsere Position haben wir auch noch einmal in einem Entschließungsantrag dargelegt: