Der Bundestag berät am heutigen Freitag in erster Lesung zwei Gesetzentwürfe zum Hinweisgeberschutz. Dazu erklären der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings, und der zuständige Berichterstatter Martin Plum:
Günter Krings: „Die Regierungsfraktionen umgehen den Vermittlungsausschuss und vergeben damit die Chance auf ein besseres Gesetz zum Hinweisgeberschutz. Das Grundgesetz sieht in Streitfällen zwischen Bund und Ländern aus gutem Grund einen Vermittlungsausschuss vor. Ein funktionsfähiger Föderalismus setzt den Interessensausgleich der verschiedenen Ebenen voraus. Im gemeinsamen Zusammenspiel von Bund und Ländern wären die bürokratischen und wirtschaftlichen Belastungen zu verhindern gewesen, die mit den vorliegenden Gesetzen insbesondere auf kleine und mittelständische Unternehmen zukommen.“
Martin Plum: „Mit einem Verfahrenstrick versucht die Ampel ihren mühsam errungenen Kompromiss beim Hinweisgeberschutz doch noch durchzudrücken. Sie agiert dabei nicht nur sachlich fragwürdig, da die substantiellen Einwände der Länder im Bundesrat einfach beiseite gewischt werden. Vielmehr bedient sie sich auch verfassungsrechtlich zweifelhafter Methoden: Aus bloßem politischen Kalkül spaltet sie eine einheitliche EU-Richtlinie in zwei voneinander getrennte Gesetze auf. Wie schon bei der Unterbringung von Flüchtlingen, der Krankenhausplanung und dem Pakt für den Rechtsstaat zeigt die Bundesregierung den Ländern damit die kalte Schulter.“
Hintergrund: Der Bundesrat hat dem Hinweisgeberschutzgesetz nicht zugestimmt. Üblicherweise wird in solchen Fällen der Vermittlungsausschuss angerufen. Die Ampel weicht vom normalen Procedere ab, indem sie das Gesetz aufspaltet und mit den Gesetzentwürfen „für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (…)“ (BT-Drs. 20/5992) und „zur Ergänzung der Regelungen zum Hinweisgeberschutz“ (BT-Drs. 20/5991) erneut in den Bundestag einbringt. Nur einem der beiden Gesetze muss der Bundesrat noch zustimmen.