Die CDU/CSU-Fraktion beantragt am Freitag im Deutschen Bundestag (Top ZP 10,11), die Stromsteuer auf das europarechtlich zulässige Minimum von 1 Euro je Megawattstunde für private Verbraucher und 0,5 Euro je Megawattstunde bei Versorgern und Unternehmen zu senken, sowie die Umsatzsteuer auf Strom auf den ermäßigten Satz zu reduzieren. Dadurch sollen die Bürgerinnen und Bürger und der Mittelstand zügig und unbürokratisch entlastet werden. Dazu der Stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Jens Spahn:
„Dauerhaft hohe Strompreise gefährden den Standort Deutschland. Wir erleben längst eine schleichende De-Industrialisierung. Vor allem mittelständische Unternehmen sind durch die hohen Strompreise enorm belastet. Der Kanzler hat unserer Industrie sein Wort gegeben, einen Industriestrompreis einzuführen. Aber er liefert nicht. Statt langer Diskussionen sind jetzt schnell wirkende Maßnahmen beim Strompreis notwendig. Deshalb fordern wir die befristete Senkung der Stromsteuer und der Umsatzsteuer auf Strom. Das ist eine unbürokratische Möglichkeit, die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen und den Standort Deutschland zu stärken – möglichst niedrige Steuern sind eine Frage angewandter Ordnungspolitik. Und sie sind ein Beitrag, die Strompreise für die Bürgerinnen und Bürger zu stabilisieren.“
Hintergrund
Den Änderungsantrag zum Gesetz zur Änderung des Erdgas-, Wärme- und Strompreisbremsengesetzes (TOP ZP 10,11) finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/074/2007404.pdf