Die Bundestags-Ausschüsse haben am heutigen Mittwoch mit den Stimmen der Ampel das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen beschlossen. Dazu erklären der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings, und die finanzpolitische Sprecherin Antje Tillmann:
Günter Krings: „Künftig müssen große multinationale Unternehmen Informationen zu in den jeweiligen EU-Mitgliedstaaten gezahlten Ertragsteuern offenlegen. Transparenz ist zwar ein gutes Ziel, weder seine europäische noch seine nationale Umsetzung ist aber gelungen. Wir lehnen das Gesetz ab, weil die Bundesregierung sich hier sehenden Auges am Bruch von Unions- und Verfassungsrecht beteiligt und das Umsetzungsgesetz die EU-Richtlinie zudem mit zusätzlicher Bürokratie und Regulierung befrachtet.
Bei der Offenlegung von Ertragsteuerinformationen handelt es sich um Steuerrecht. Die Richtlinie hätte im Rat der Europäischen Union einstimmig ergehen müssen. Das Umsetzungsgesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrats. Dieses europarechtswidrige Gesetz kann nicht das Siegel der Rechtmäßigkeit der Union bekommen.“
Antje Tillmann: „Obwohl fast alle Sachverständigen Kritik daran in der Anhörung übten, forciert die Ampel weiter die Offenlegungspflicht. Deutsche Mittelständler werden erstmals sensible, unternehmensinterne nicht-steuerliche Daten wie etwa den Gewinn vor Steuern oder Umsatzerlöse länderbezogen veröffentlichen müssen. Dies wird zu Wettbewerbsnachteilen unserer Unternehmen führen. So werden z.B. Konkurrenten im Ausland künftig wissen, ob ein deutsches Unternehmen auf deren Heimatmarkt expandiert, weil das deutsche Unternehmen etwaige Anfangsverluste in Zukunft offenlegen muss.“