Der Bundestag berät am heutigen Donnerstag die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zum Hinweisgeberschutzgesetz. Dazu erklären der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings, und der zuständige Berichterstatter Martin Plum:
Günter Krings: „Der im Vermittlungsausschuss gefundene, gute Kompromiss greift die berechtigten Bedenken der Wirtschaft auf, stärkt den Betriebsfrieden und enthält wesentliche Verbesserungen – ohne dass der Hinweisgeberschutz beeinträchtigt wird. Die Änderungen, die aufgrund der Intervention der Union zustande gekommen sind, zeigen, dass ein guter Schutz von Hinweisgebern nicht mit unnötigen bürokratischen Belastungen einhergehen muss.
Es ist auch für die Demokratie ein Erfolg, dass das Vermittlungsverfahren durchgeführt wurde und die Ampel nicht mit ihrer Trickserei durchgekommen ist: Der Versuch der Ampel, die Beteiligungsrechte der Länder zu umgehen, indem sie ein einheitliches Richtlinien-Umsetzungs-Gesetz nach der Ablehnung im Bundesrat zwischenzeitlich aufgespalten hatte, war verfassungsrechtlich höchst bedenklich.“
Martin Plum: „Die Union hat sich durchgesetzt: Ja zu einem starken Hinweisgeberschutz, nein zu überbordender Bürokratie. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen dürfen sich freuen: Sie erhalten durch die Streichung der Pflicht zur Bearbeitung von anonymen Meldungen und entsprechenden Meldekanälen mehr Flexibilität, die sie in schwierigen Zeiten dringend benötigen. Mit der Stärkung interner Meldewege, einer fairen Beweislastverteilung und dem größeren Spielraum bei den Löschfristen haben wir weitere wichtige Verbesserungen erreicht. Das Ergebnis ist ein besserer Hinweisgeberschutz.“