Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Parteienfinanzierung erklären die Generalsekretäre von CDU und CSU, Mario Czaja und Martin Huber:
 
Das Bundesverfassungsgericht hat eine wichtige Entscheidung zur Parteienfinanzierung getroffen, und klargestellt, dass die sogenannte Obergrenze zur Parteienfinanzierung angehoben werden darf.
Es hat festgestellt, dass die vorgetragenen Gründe, insbesondere die Auswirkungen der Digitalisierung, grundsätzlich ausreichen, um eine solche Anhebung zu begründen. Leider ist dies im Gesetzgebungsverfahren nicht den verfassungsrechtlichen Begründungsanforderungen entsprechend vorgetragen worden.
 
Es ist heute nicht mehr vorstellbar, dass Parteien auf die Präsenz in Sozialen Medien, auf digitale Beteiligungsformate oder auf die digitale Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern verzichten. Digitale Arbeit ist inzwischen fester Bestandteil unserer Demokratie. Die Parteien brauchen auch in finanzieller Hinsicht ein solides Fundament, um ihre wichtige Aufgabe der Stabilisierung der Demokratie und unseres Gemeinwohls erbringen zu können. Dazu ist eine höhere Parteienfinanzierung unverzichtbar.
 
Der Weg ist nach diesem Urteilsspruch frei, mit einem entsprechend begründeten Gesetz einen neuen Anlauf zu unternehmen. Wir werden daran konstruktiv mitarbeiten.

Quelle: CDU, Pressemitteilung vom 24. Januar 2023

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