Heute hat der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags das Mindeststeuerumsetzungsgesetz beschlossen, welches am Freitag im Plenum verabschiedet wird. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin, Antje Tillmann, und der Berichterstatter, Fritz Güntzler:
„Heute haben wir im Finanzausschuss das Mindeststeuerumsetzungsgesetz beschlossen. Wir unterstützen diesen Meilenstein internationaler Steuerpolitik von Anfang an. Mehr als 135 Staaten drängen mit der Einführung eines weltweiten Mindestniveaus von 15 % darauf, schädlichen Steuerwettbewerb zu beenden und sogenannter aggressiver Steuerplanung einen Riegel vorzuschieben.
Die Arbeiten auf internationaler Ebene zur Einführung der Mindestbesteuerung sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Wichtig ist, dass diese Arbeiten weiterlaufen. Auf unser Drängen hin hat die Regierung zuletzt eine Öffnungsklausel in das Gesetz aufgenommen, um diese Entwicklungen umgehend im deutschen Gesetz nachzuvollziehen.
Auch halten wir es schon lange für geboten, die Absenkung der sogenannten außensteuerrechtlichen Niedrigsteuerschwelle von 25 auf 15 Prozent für ausländische Tochtergesellschaften. Es kann nicht sein, dass die Niedrigsteuerschwelle von 25 % höher ist als die niedrigste nationale Gesamtsteuerbelastung von 22,825 % (einschl. Gewerbesteuer).“