Heute hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf zum Wachstumschancengesetz beschlossen. Dazu erklärt die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann:
„Der heute beschlossene Regierungsentwurf beinhaltet zwar eine Vielzahl guter Ansätze, konterkariert aber zugleich den heute in Aussicht gestellten Bürokratieabbau. So soll z.B. eine Investitionsprämie in Höhe von 15 Prozent der Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter, die die Energie- und Ressourceneffizienz des Unternehmens verbessern, für die Jahre 2024 bis 2027 eingeführt werden. Dies ist ein Anfang; die Ampel bleibt damit aber weit hinter der versprochenen Super-Abschreibung für Digitales und Klima zurück.
Auch greift die Bundesregierung unsere Forderung von letztem Jahr auf, dass Steuerpflichtige ihre Verluste bis zu drei Jahre zurücktragen können sollen. Diese Forderung in diesem Jahr umzusetzen, führt aber dazu, den Verlust in ein Coronajahr zurückzutragen, was betroffenen Unternehmen nicht hilft.
Zudem verschiebt die Bundesregierung endlich die vollständige Besteuerung von Altersrenten. Uns verwundert, dass nicht auch der zusätzliche pauschalierte Rentenfreibetrag eingeführt wird, der zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung nach einem aktuellen BMF-Gutachten erforderlich wäre. Schließlich sollen Anzeigepflichten für innerstaatliche Steuergestaltungen eingeführt werden. Die Erfahrungen mit der Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen zeigen, dass in bisher knapp 27.000 Mitteilungen gerade mal 24 Steuerschlupflöcher identifiziert wurden. Daraus resultierte kein einziges Gesetzgebungsverfahren. Bei einem Auswertungserfolg von weniger als 1 Promille stellt sich die Frage, ob ein weiterer Papiertiger erforderlich ist. Gerade mit den neuen Anzeigepflichten konterkariert die Ampel ihr Bemühen um den Bürokratieabbau.