Der Rechtsausschuss des Bundestages hat eine öffentliche Anhörung zur Reform des Namensrechts durchgeführt. Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Andrea Lindholz:
„Die Bundesregierung hat keinen überzeugenden Gesetzentwurf vorgelegt. Die Anhörung hat offensichtliche Lücken und Diskrepanzen aufgezeigt. Das Namensrecht braucht im Gegensatz zu dem Entwurf der Ampel eine umfassende strukturelle Neuaufstellung in einem übersichtlichen Regelungssystem. Einzig die Einführung von echten Doppelnamen, die die familiäre Verbundenheit ausdrücken können, begrüßt die Union. Der Rest ist aber stark überarbeitungsbedürftig. Hierüber bestand zwischen den Sachverständigen seltene Einigkeit. Wichtig ist der Union eine bürgerfreundliche Verwaltung, die durch eine Konzentration bei den Standesämtern erreicht werden kann und Digitalisierung im Sinne der Bürger und Verwaltung mitdenkt. Mit dem Gesetzentwurf ist nahezu kein kohärentes Regelungssystem mehr erkennbar, was letztlich die Gerichte enorm belasten wird. Es bedarf daher eines grundlegenden neuen Aufschlags.“