Die Kfz-Zulassung wird digital: Heute hat das Kabinett die von Bundesminister Dr. Volker Wissing vorgelegte Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung beschlossen. Sie soll – nach Zustimmung des Bundesrates – am 1. September in Kraft treten.
Dr. Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr:
Ab September heißt es: Digital zulassen und sofort losfahren. Wir haben in Deutschland rund 20 Millionen Kfz-Zulassungsvorgänge pro Jahr. Mit unserer neuen Verordnung machen wir die Zulassung digitaler, schneller und günstiger. Wir wollen es den Menschen und Unternehmen so einfach wie möglich machen: Dank der neuen Vorschriften gehören lästige und zeitraubende Behördengänge der Vergangenheit an.
Ein Vorteil der neuen Verordnung: Ab dem 1. September 2023 ist es möglich, unmittelbar nach der digitalen Neuzulassung des Fahrzeugs am Straßenverkehr teilzunehmen. Als Nachweis dient der digitale Zulassungsbescheid. Bürger müssen nicht mehr die Übersendung der Fahrzeugdokumente und Plaketten abwarten und dürfen bis zu 10 Tage lang ohne diese fahren.
Neben der Möglichkeit, auch besondere Kennzeichen, wie E-Kennzeichen, Oldtimerkennzeichen und Saisonkennzeichen, internetbasiert zu beantragen, können nun auch erstmalig juristische Personen Anträge auf Zulassung eines Fahrzeugs digital über die bestehenden i-Kfz-Portale bei den Zulassungsbehörden abwickeln.
Daneben können ab dem 1. September juristische Personen des Privatrechts, wie Autohäuser und Zulassungsdienstleister, die sehr viele Zulassungsanträge pro Jahr stellen, diese Anträge bundesweit digital über eine einheitliche Schnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt, die sogenannte Zentrale Großkundenschnittstelle, in die i-Kfz-Portale einsteuern. Die Gebühren für die digitale Abwicklung der Fahrzeugzulassung werden mit dieser Verordnung im Vergleich zum Verfahren in der Behörde vor Ort deutlich kostengünstiger. Für die Umsetzung der Verordnung sind die Bundesländer zuständig und werden weiterhin durch das Projektteam i-Kfz unterstützt. Die Länder und Verbände wurden eng eingebunden. Es bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.
Quelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Pressemitteilung vom 15. Februar 2023