In der laufenden Wahlperiode haben 57 Bundestagsabgeordnete eine Überprüfung auf eine mögliche Tätigkeit oder politische Verantwortung für das Ministerium für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit der ehemaligen DDR beantragt. Dies geht aus einem Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (20/13817) zu den Überprüfungsverfahren nach Paragraf 44c Absatz 1 des Abgeordnetengesetzes hervor. Darin heißt es: „Mitglieder des Bundestages können beim Präsidenten schriftlich die Überprüfung auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit oder politische Verantwortung für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik beantragen.“
Ein Abgeordneter sei mittlerweile aus dem Bundestag ausgeschieden und bleibe unberücksichtigt. In elf Fällen sei keine Überprüfung vorgenommen worden, da die Betroffenen zum maßgeblichen Zeitpunkt minderjährig waren. Nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz dürften Unterlagen nur verwendet werden, wenn es sich nicht um Tätigkeiten für die Stasi vor dem vollendeten 18. Lebensjahr handelt. Dabei werde auf den 12. Januar 1990 als Datum der Auflösung des Amtes für Nationale Sicherheit abgestellt. Der Ausschuss habe beschlossen, die Namen der Betreffenden in diesem Bericht nicht zu nennen.
In den verbliebenen 45 Fällen war dem Bericht zufolge eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit nicht festzustellen. Von den überprüften Abgeordneten hätten 44 erklärt, dass sie mit namentlicher Erwähnung im Bericht einverstanden seien, ein Bundestagsmitglied habe dies nicht gewünscht.
(c) Deutscher Bundestag, HiB Nr. 795, 18.11.2024