Die aktuelle Mitgliederstatistik zeigt – trotz erneuten Rückgangs bei Einzelzulassungen – insgesamt einen Zuwachs bei den Mitgliedern der Rechtsanwaltskammern. Den größten Anteil hieran haben die seit 01.08.2022 zulassungspflichtigen Berufsausübungsgesellschaften.

Zum Stichtag 01.01.2023 verzeichneten die 28 Rechtsanwaltskammern insgesamt 169.388 Mitglieder (inkl. Gesellschaften). Im Vergleich zum Vorjahr (167.085) bedeutet dies einen Zuwachs um 2.303 Mitglieder (1,38 %).

Insgesamt waren 0,24 % weniger und damit noch 165.186 Rechtsanwälte* (Vorjahr: 165.587) zugelassen. Bei den Rechtsanwältinnen gab es dennoch einen leichten Zuwachs: Waren im Vorjahr noch 60.057 und damit 36,27 % Rechtsanwältinnen zugelassen, sind dies 2023 schon 60.572 (36,67 %).

Zum 01.01.2023 waren 140.713 (Vorjahr: 142.822; -2.109; -1,48 %) Rechtsanwälte in Einzelzulassung, 5.937 Syndikusrechtsanwälte (Vorjahr: 5.149; +788; +15,3 %) und 18.536 (Vorjahr: 17.616; +920; +5,22 %) Rechtsanwälte und Syndikusrechtsanwälte mit Doppelzulassung zugelassen.

Der Frauenanteil ist in allen Zulassungsarten weiter angestiegen. 45,46 % der doppelt Zugelassenen und sogar 58,14 % der reinen Syndikusrechtsanwälte sind weiblich. Damit liegt der Anteil der weiblichen Syndizi deutlich höher als bei den Rechtsanwältinnen in Einzelzulassung (34,6 %).

Wie auch in den letzten Jahren ist die Anzahl der Anwaltsnotare weiter rückläufig: Mit 4.955 liegt sie um 1,2 % unter dem Vorjahr (5.015); der Frauenanteil ist hingegen um 3,26 % gestiegen.

Im Zuge der „großen“ BRAO-Reform sind seit 01.08.2022 die Berufsausübungsgesellschaften nach § 59b BRAO zulassungspflichtig. Insofern waren neben den bisher schon zulassungspflichten Kapitalgesellschaften GmbH (1.296); AG (30) und UG (16) zum 01.01.2023 1.843 Berufsausübungsgesellschaften bei den Rechtsanwaltskammern zugelassen. Außerdem waren 27  Partnerschaftsgesellschaften, die nach § 59f Abs. 1 BRAO keiner Zulassung bedürfen, diese aber freiwillig beantragen können, zugelassen. Zudem haben die Rechtsanwaltskammern aktuell 866 nicht-anwaltliche Mitglieder nach § 60 Abs. 2 Nr. 3 BRAO.

Die Zahl der Fachanwältinnen und Fachanwälte ist – minimal – gestiegen: So gab es zum Stichtag 45.968 Fachanwälte (Vorjahr: 45.960). Davon waren 15.026 Fachanwältinnen (Vorjahr: 14.872). Damit liegt der Frauenanteil bei 32,69 %.
Gemessen an der Gesamtzahl der insgesamt zugelassenen Rechtsanwälte sind 27,8 % auch Fachanwälte; von den insgesamt zugelassenen Rechtsanwältinnen sind 24,8 % auch Fachanwältinnen.

Die Anzahl der erworbenen Fachanwaltstitel hat weiter zugenommen und beträgt insgesamt 58.339 (Vorjahr: 58.229). Davon erwarben 34.854 Rechtsanwälte (davon 12.174 weiblich) einen Fachanwaltstitel, 9.864 Rechtsanwälte (davon 2.627 weiblich) zwei Fachanwaltstitel und 1.250 Rechtsanwälte (davon 225 weiblich) die höchstmöglichen drei Fachanwaltstitel.

Beliebteste Fachanwaltschaft ist nach wie vor die für Arbeitsrecht (11.101), gefolgt von der Fachanwaltschaft für Familienrecht (8.940), die mit 59,18 % den höchsten Frauenanteil aufweist. Gleichzeitig hat sie allerdings insgesamt neben den Fachanwaltschaften für Sozialrecht sowie für Bank- und Kapitalmarktrecht einen Rückgang zu verzeichnen – sowohl insgesamt betrachtet als auch beim Frauenanteil. Hingegen haben die Fachanwaltschaften für Verwaltungsrecht sowie für Miet- und Wohnungseigentumsrecht trotz rückläufiger Gesamtzahl einen Zuwachs bei den Fachanwältinnen.

Die höchsten Zuwächse können die jüngsten Fachanwaltschaften für Vergaberecht, Migrationsrecht und Sportrecht verbuchen.

Die Mitgliederstatistik und die Fachanwaltsstatistik sind abrufbar unter www.brak.de/statistiken. In den Mitte Juni erscheinenden BRAK-Mitteilungen folgt ein ausführlicher Bericht zu den Zahlen.

* Der Begriff „Rechtsanwalt“ wird in den Statistiken – außer bei gesondert aufgeführten Einzeldaten – für alle Zulassungsarten und Geschlechter verwendet.

Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer, Pressemitteilung vom 20. April 2023

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