Auf Bitten der Bundesregierung hat Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig eine Sondersitzung des Bundesrates für den 7. Dezember 2023 um 9.30 Uhr einberufen. Einziger Tagesordnungspunkt ist der Regierungsentwurf zum Nachtragshaushalt 2023, den das Kabinett am 27. November 2023 beschlossen hatte.
In der Sondersitzung hat der Bundesrat die Gelegenheit, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 110 Absatz 3 des Grundgesetzes Stellung zu nehmen. Einen möglichen Bundestagsbeschluss zum Nachtragshaushalt könnte der Bundesrat dann gegebenenfalls in seiner regulären Plenarsitzung am 15. Dezember 2023 abschließend beraten.
(c) Bundesrat, 29.11.2023