Der Bundesrat hat heute (10. Juni) einem bayerischen Gesetzesentwurf für digitale Mitgliederversammlungen zugestimmt. Hintergrund: Mitgliederversammlungen sind grundsätzlich in Präsenz abzuhalten. Wer sich digital treffen will, muss das ausdrücklich in der Satzung regeln. Das schreibt das Vereinsrecht vor. Während der Pandemie konnten Vereine ihre Mitgliederversammlungen auch digital abhalten, ohne dafür die Satzung ändern zu müssen. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „Diese coronabedingte Sonderregelung ist jedoch nur noch bis zum 31. August dieses Jahres in Kraft. Bayern setzt sich dafür ein, dass diese Möglichkeit dauerhaft im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert wird. Die Welt wird immer digitaler. Deshalb brauchen auch Vereine und Stiftungen einen modernen rechtlichen Rahmen für Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen. Wir wollen Vereine vor zeitraubenden Satzungsänderungen bewahren und die Rechte der Mitglieder stärken.“
Virtuelle Besprechungen, Sitzungen und Versammlungen haben sich während der Pandemiezeit bewährt. Minister Eisenreich: „Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir für Vereine die Möglichkeit schaffen, ihren Mitgliedern die digitale Teilnahme an Sitzungen anbieten zu können. Gleichzeitig sollen die Mitglieder dann ein Wahlrecht haben, ob sie in Präsenz oder digital teilnehmen. Das stärkt die Rechte der Mitglieder, die beispielsweise durch lange Anreisewege oder aus terminlichen oder gesundheitlichen Gründen nicht am Versammlungsort erscheinen können. Der Gesetzesentwurf macht auch den Vorstand flexibler und handlungsfähiger. Die von uns vorgeschlagenen Regelungen erleichtern Bürgerinnen und Bürgern, sich in Vereinen und Stiftungen zu engagieren.“
Quelle: Bayerisches Staatsministerium der Justiz, Pressemitteilung vom 10. Juni 2022