Auch im Jahr 2024 wird der Etat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mit großem Abstand der ausgabenstärkste des Bundeshaushalts bleiben. Im Haushaltsentwurf 2024 (20/7800) sieht der Einzelplan 11 Ausgaben in Höhe von 171,67 Milliarden Euro vor, das ist mehr als ein Drittel des Gesamtetats. In diesem Jahr beläuft sich der Etat von Bundesminister Hubertus Heil (SPD) auf 166,23 Milliarden Euro. Die Einnahmen sollen 2024 mit 1,84 Milliarden Euro niedriger ausfallen als in diesem Jahr (2,82 Milliarden Euro).
Der Löwenanteil der Zuweisungen und Zuschüsse entfällt auf die Rentenversicherung und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Dafür sieht der Entwurf 126,87 Milliarden Euro vor (2023: 121,05 Milliarden Euro). Darin enthalten sind die Leistungen an die Rentenversicherung mit 117,24 Milliarden Euro (2023: 111,87 Milliarden Euro).
Mit 5,11 Milliarden Euro (2023: 5,16 Milliarden Euro) beteiligt sich der Bund danach an der knappschaftlichen Rentenversicherung. 45,09 Milliarden Euro (2023: 42,68 Milliarden Euro) gehen als Zuschuss an die allgemeine Rentenversicherung, 12,08 Milliarden Euro (2023: 11,43 Milliarden Euro) an die Rentenversicherung in den neuen Ländern. Der zusätzliche Zuschuss des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung beläuft sich auf 31,42 Milliarden Euro (2023: 30,04 Milliarden Euro). Die Beitragszahlungen für Kindererziehungszeiten („Mütterrente“) summieren sich auf 18,14 Milliarden Euro (2023: 17,26 Milliarden Euro).
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist mit 43,27 Milliarden Euro eingestellt (2023: 43,83 Milliarden Euro). Die Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung soll von 10,4 Milliarden Euro in diesem Jahr auf 9,7 Milliarden Euro sinken. Die Kosten für das Bürgergeld, vormals Arbeitslosengeld II, sind im Entwurf mit 24,3 Milliarden Euro festgelegt (2023: 23,76 Milliarden Euro). Für die Eingliederung in Arbeit sieht der Entwurf 4,2 Milliarden Euro vor (2022: 4,4 Milliarden Euro).
Mit 503,7 Millionen Euro soll die Inklusion von Menschen mit Behinderungen gefördert werden (2023: 508,12 Millionen Euro). Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nach dem Bundesteilhabegesetz will die Regierung mit 235,04 Millionen Euro fördern (2023: 244,57 Millionen Euro).
(c) HiB Nr. 610, 23.08.2023