Das Bundesinnenministerium hat heute die Neu-Anordnung der vorübergehenden Binnengrenzkontrollen an den Landgrenzen zur Republik Polen, zur Tschechischen Republik und zur Schweiz auf EU-Ebene notifiziert. Ziel ist weiterhin, Schleusungskriminalität zu bekämpfen und die irreguläre Migration zu begrenzen. Auf der Grundlage von Artikel 25 des Schengener Grenzkodexes werden die derzeit bis zum 15. Juni 2024 angeordneten vorübergehenden Kontrollen bis zum 15. Dezember 2024 fortgesetzt. Auch an der deutsch-österreichischen Landgrenze wurden die vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen zuvor neu angeordnet, diese laufen aktuell bis zum 11. November 2024.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Wir handeln weiterhin konsequent, um das skrupellose Geschäft der Schleuser zu unterbinden und die irreguläre Migration zu begrenzen. Dafür setzen wir die Kontrollen an unseren Landgrenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz für sechs weitere Monate bis Mitte Dezember 2024 fort.
Die Bundespolizei kann damit weiterhin flexibel das gesamte Bündel an stationären und mobilen grenzpolizeilichen Maßnahmen einsetzen. Die Bundespolizei hat seit Mitte Oktober 2023 im Rahmen der aktuellen Binnengrenzkontrollen einschließlich der Grenze zu Österreich etwa 920 Schleuser festgenommen. Das zeigt: Unsere Maßnahmen wirken.Den Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei danke ich sehr herzlich für ihren starken Einsatz.
Uns ist weiterhin besonders wichtig, die Auswirkungen für Pendlerinnen und Pendler und den Alltag in den Grenzregionen so gering wie möglich zu halten. Mit unseren Nachbarländern stimmen wir unsere Maßnahmen daher auf allen Ebenen weiterhin eng ab.“
Weiterhin werden die grenzpolizeilichen Maßnahmen abhängig von der jeweiligen aktuellen Lage räumlich und zeitlich flexibel sowie wechselnd entlang der Schleusungsrouten vorgenommen. Damit sollen Ausweichbewegungen der Schleuser verhindert werden.
Seit dem 16. Oktober 2023 hat die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen zu Polen, Tschechien, Österreich und zur Schweiz rund 37.600 unerlaubte Einreisen festgestellt und rund 23.000 einreiseverhindernde oder aufenthaltsbeendende Maßnahmen vollzogen.
Die Zahl der bundesweit festgestellten unerlaubten Einreisen ist von ca. 21.000 im September 2023 auf ca. 7.500 im April 2024 zurückgegangen.
Schutzbegehrende Drittstaatsangehörige werden – wie bisher – grundsätzlich an die zuständige Erstaufnahmeeinrichtung zum Zwecke der Prüfung asylrechtlicher Belange einschließlich etwaiger Überstellungen in andere EU-Mitgliedstaaten nach Maßgabe der Dublin-Verordnung weitergeleitet. Dies gilt auch bei den vorübergehenden Binnengrenzkontrollen.
(c) BMI, 29.05.2024